Gesetzliche Unfallversicherung: Keine Verschuldenszurechnung nach § 278 BGB bei Arbeitsunfall
Kein Aufwendungsersatzanspruch des Unfallversicherungsträgers bei fehlender Absicherung einer Treppe und Absturzhöhe bis 1m
§ 116 Abs. 1 SGB X: Die Leistungspflicht (und der Forderungsübergang) knüpft an das Sozialversicherungsverhältnis
Verhalten nach Unfall kann einen Arbeitsunfall in Form des Wegeunfalls ausschließen