Bei Erstbeschwerde der Betroffenen kann Betreuer/Vorsorgebevollmächtigter nur ausnahmsweise Rechtsmittel einlegen
Betreutes Wohnen: Verbrühung durch heißes Wasser beim Baden
Betreuung: Unzulässige Verwerfung einer Beschwerde und Sachentscheidung durch Rechtsbeschwerdegericht
Geschlossene Unterbringung (§ 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB) nur bei konkreter Gefahr
Rechtsmittelfrist: Beginn des Laufs bei Unterbringungssachen / ärztlichen Zwangsmaßnahmen nach FamFG
Zur Beschlussformel einer gerichtlichen Genehmigung ärztlicher Zwangsmaßnahmen