Gesellschaftsrecht


  1. Abberufung des Gesellschafter-Geschäftsführers aus wichtigem Grund und Stimmrechtsverbot 
  2. Auseinandersetzung der zweigliedrigen GbR 
  3.  Befreiung von § 181 BGB - Voraussetzungen für eine wirksame Befreiung
  4. Britische Limited: Prozess- und Parteifähigkeit und Beteiligte in Steuersachen

  5. Gesellschafterliste: Wie ist die Einreichung zu vollstrecken ?

  6. Gesellschafterrechte bei der GbR im Falle der Teilungsversteigerung und Wiederversteigerung ihrer Immobilie

  7.  GmbH: Angabe der effektiven  Gründungskosten im Gesellschaftsvertrag
  8. GmbH: Gilt das gesetzliche Wettbewerbsverbot für den Geschäftsführer bei Insolvenz der GmbH 
  9.  GmbH: Mischeinlage und deren Einbringung
  10. Gründungsaufwand zu Lasten der GmbH ist im Gesellschaftsertrag offenzulegen

  11. Handelsregister: Zum Nachweis der Rechtsnachfolge in einer Kommanditgesellschaft
  12.  Handelsregister: Zur Zulässigkeit einer c/o-Angabe bei der Gesellschaftsanschrift
  13. Kündigung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und Feststellungsanspruch auf Auflösung und Gewinnbeteiligung
  14. Kündigung des Dienstvertrages des abberufenen Geschäftsführers einer GmbH durch deren neuen Geschäftsführer
  15.  Kundenschutzklauseln
  16. Limited: Nach Brexit wird aus britischer Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland Personengesellschaft 

  17.  Liquidation: Keine Löschung bei nicht beendeten Steuerverfahren
  18. Löschung des Geschäftsführers im Handelsregister von Amts wegen bei Ungeeignetheit (§ 6 Abs. 2 GmbHG) 
  19.  Löschung einer ausländischen Gesellschaft im Register und Folgen für deren inländisches Vermögen (Spalt-/Restgsellschaft) 
  20. Mangels Masse gem. § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG aufgelöste Gesellschaft kann nicht fortgesetzt werden

  21. OHG oder GbR: Nicht notwendige kaufmännische Einrichtung spricht gegen Handelsgewerbe und schließt OHG-Recht aus
  22. Sitzverlegung nach Auflösung
  23.  Umfang der Schiedsgerichtsvereinbarung in einer (Personen-) Gesellschaft

  24.  Zum Umfang des Auskunftsrechts des Kommanditisten nach § 166 Abs. 3 HGB
  25.  Zur (fehlenden) Verbrauchereigenschaft einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  26.  Zur Frage eines  Stimmrechtsverbots des geschäftsführenden  Gesellschafters  bei  Abstimmung über Abberufung aus wichtigem Grund

 

 

 

 

Entscheidungen zum Thema auch auf anderen Seiten (nicht vollständig)

Gründung einer GmbH & Co. KG als Einheitsgesellschaft

Die GmbH & Co. KG, die noch nicht im Handelsregister eingetragen ist, kann nicht als Vor-KG die Komplementärgesellschaft (hier: eine UG gem. § 5a GmbHG) gründen, da sie nicht vor ihr eigenen Gründung als Komplementärin und als Vertreter ihrer eigenen Gründerin auftreten kann und eine mangels Komplementärin noch nicht existenter KG kann ihrerseits keine andere Gesellschaft gründen. Nur auf zwei Wegen lässt sich diese „Einheitsgesellschaft“, bei der die KG die Anteile ihrer Komplementärin hält, erreichen:...

> siehe unter Handelsregister

 

Grundbuchberichtigungsantrag der Erben eines verstorbenen GbR-Gesellschafters

Mit dem Ableben eines GbR-Gesellschafters wandelt sich grundsätzlich die GbR in eine Abwicklungsgesellschaft. Ein Gesellschaftsvertrag kann die Anwachsung des Gesellschaftsanteils mit einer entsprechenden Fortsetzungsklausel oder einem Eintrittsrecht regeln. Erfolgt dies nicht, werden Gesellschafter der Abwicklungsgesellschaft anstelle des verstorbenen Gesellschafters dessen Erben.

Hält die GbR Grundvermögen bedarf es zur Wahrung der Erben im Grundbuch keiner Bewilligung nach § 19 GBO. Es kann Berichtigung des Grundbuchs wegen (nachträglicher) Unrichtigkeit beantragt werden. Dazu müssen die verbliebenen Gesellschafter in der Form des § 29 GBO erklären, dass ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag nicht besteht und besondere Vereinbarung für den Kündigungs- und Todesfall nicht getroffen wurden, ferner die Erben in der Form des § 29 GBO erklären, dass nach ihrer Kenntnis weder ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag besteht noch abweichende Vereinbarungen für den Kündigungs- oder Todesfall getroffen wurden. 

 

 OLG Rostock, Beschluss vom 02.05.2023 - 3 W 13/23 -

> siehe unter Grundbuchrecht