Teilungsversteigerung vor Scheidung, Kostenverteilung bei Einstellungsverfahren und § 91a ZPO

Ob eine Teilungsversteigerung eines im Miteigentum der in Scheidung lebenden Ehegatten Grundstückes, von denen einer das Grundstück als Ehewohnung nutzt, zulässig ist, ist in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt (bejahend Thüringer OLG, Beschluss vom 30.08.2018 - 1 UF 38/18 -; verneinend OLG Hamburg, Beschluss vom 28.07.2017 - 12 U 163/16 -).

 

Erledigt sich der Einstellungsantrag (§ 180 Abs. 3 ZVG) der auf Antrag eines Ehegatten angeordneten  Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft infolge rechtskräftiger Scheidung und erklären beide Eheleute die Hauptsache für erledigt, § 91a ZPO, sind - auch vom BGH im Rahmen der Rechtsbeschwerde -  die Kosten in diesem Fall, in dem schwierige bzw. bedeutsame Rechtsfragen zu klären wären, gegeneinander aufzuheben.

 

 

BGH, Beschluss vom 12.10.2022 - XII ZB 555/21 -

Kommentare: 0