E-Ladestation, § 554 BGB: Das Recht des Mieters zur Bestimmung des Unternehmers

Nach § 554 Abs. 1 BGB kann der Mieter grds. vom Vermieter verlangen, dass ihm die Errichtung einer Elektroladestation zum Laden eines Elektro- bzw. Hybridfahrzeugs erteilt wird.

 

Dem Verlangen des Mieters kann allenfalls vom Vermieter eine Unzumutbarkeit für ihn entgegengehalten werden. Der Umstand, dass die Kapazität nicht für Ladestationen für alle Mieter ausreicht, begründet keine Unzumutbarkeit, weder zur Errichtung durch den anfragenden Mieter noch zu dessen Durchführung mit einem eigenen Fach-Unternehmer statt dem örtlichen Versorger.

 

 

LG München I., Urteil vom 23.06.2022 - 31 S 12015/21 -

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