Verwalterbestellung in 2-Personen-WEG durch das Gericht

Jedenfalls nach der Reform des WEG in 2020 kann jeder Wohnungseigentümer die Bestellung eines Verwalters verlangen. Wehrt sich in einer Zweier-WEG bei gleichen Stimmrechten und der Vorgabe in der Gemeinschaftsordnung zur Einstimmigkeit ein Eigentümer gegen die Bestellung eines (Fremd-) Verwalters, liegen die Voraussetzungen für eine einstweilige Verfügung auf Bestellung eines Verwalters durch das Gericht vor.

 

Die Parteien haben in einem Verfahren auf gerichtliche Bestellung eines WEG-Verwalters (sowohl im Rahmen eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung als auch im Rahmen einer Beschlussersetzungsklage) die Personen zu benennen, die einer gerichtlichen Bestellung zustimmen würden, zumindest der Kläger eine Person, mit Angaben zu den Konditionen des Verwaltervertrages. Erfolgt dies nicht, da sich z.B. kein Verwalter bereitfindet in einer zerstrittenen Zweier-WEG die Veraltung zu übernehmen, ist es nicht Aufgabe des Gerichts einen übernahmebereiten Verwalter zu ermitteln.

 

 

LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.05.2022 - 2-13 T 26/22 -

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