Kostenfestsetzung: Kann eine Kostenfestsetzung zur Rechtssicherheit auch bei bereits erfolgter Zahlung erfolgen ?

Wird ein Kostenerstattungsanspruch einer Partei nach der Kostengrundentscheidung des Gerichts vor Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses vollständig (einschließlich der Zinsansprüche) erfüllt, entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für die Kostenfestsetzung und damit den Kostenfestsetzungsbeschluss.

 

Erfolgte im Rahmen der Zahlung eine Überzahlung des Anspruchs des Gläubigers, besteht ein Ausgleichs- und Rückforderungsanspruch gem. § 812 BGB in Höhe der Überzahlung.

 

 

VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 14.04.2020 - 7 KE 15/20 -

Kommentare: 0