WEG-Verwalterwahl mit mehreren Bewerbern – wie ist sie durchzuführen ?

Stehen mehrere Bewerber für die Wahl zum Verwalter bei der Wohnungseigentümerversammlung zur Auswahl, obliegt es dem Versammlungsleiter nach pflichtgemäßen Ermessen in Ermangelung einer Regelung in der Gemeinschaftsordnung oder einem Geschäftsordnungsbeschluss, die Art des Verfahrens zu bestimmen. Insoweit kommt in Betracht:

  1.   Jeder Wohnungseigentümer hat bei einer nacheinander erfolgenden Abstimmung über die einzelnen Bewerber nur eine Ja-Stimme.
  2. Jeder Wohnungseigentümer kann in jedem Wahlgang, unabhängig von seiner vorherigen Stimmabgabe von seinem Stimmrecht, und damit auch wieder von einer Ja-Stimme, Gebrauch machen.

Damit muss über jeden Kandidaten angestimmt werden. Nur wenn die Wohnungseigentümer für alle Wahlgänge insgesamt nur eine Ja-Stimme haben sollten, kann die Abstimmung über die weiteren Bewerber abgebrochen werden, wenn ein Bewerber die absolute Mehrheit erreicht hat.

 

 

BGH, Urteil vom 18.01.2019 - V ZR 324/17 -

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