WEG: Zur Erzwingung einer korrekten, von dem Verwalter zu erstellenden Eigentümerliste durch das Gericht

Die Klage eines Wohnungseigentümers darf nicht als unzulässig abgewiesen werden, wenn er keine Eigentümerliste vorlegt und die Vorlage durch den Verwalter anregt; dieser Anregung hat das Gericht nachzukommen. Ist die Liste fehlerhaft oder bestehen Zweifel und ist nicht ersichtlich, dass dies von dem Kläger selbst bereinigt werden könnte, ist der Verwalter durch Ordnungsgeld anzuhalten, eine korrekte Liste vorzulegen.

 

 

BGH, Urteil vom 04.05.2018 - V ZR 266/16 -

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