Haftungsquotelung bei nächtlichem Auffahren auf ein verbotswidrig geparktes Fahrzeug

Fährt innerorts ein Fahrzeug bei Dunkelheit bei verengten Straßenverhältnissen (hier durch eine Verkehrsinsel) auf ein hinter der Engstelle befindliches Fahrzeug auf, welches verbotswidrig dort geparkt wurde, hätte er aber gefahrlos an diesem Fahrzeug vorbeifahren können, trifft den Halter des geparkten Fahrzeuges eine Mithaftung zu ¼ gem. § 17 StVG.

 

 

OLG Frankfurt, Urteil vom 15.03.2018  - 16 U 212/17 -

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