Handelsvertreterausgleichsanspruch und Neukundenbegriff

Bei einem im Handelsvertreterausgleich nach § 89b HGB zu berücksichtigenden Neukunden kann es sich auch um einen Bestandskunden des Unternehmers handeln, wenn der Handelsvertreter nur Teile der Produktpalette des Unternehmers zum Vertrieb hat und im Hinblick auf die von ihm zu vermittelnden Produkte durch eine besondere Verkaufsstrategie eine spezielle Geschäftsverbindung zu dem Kunden hergestellt wird.

 

 

 BGH, Urteil vom 06.10.2016 – VII ZR 328/12 -

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