Abschleppen vom Kundenparkplatz nach Überschreiten der Höchstparkzeit

Der Inhaber eines Kundenparkplatzes kann ein dort über die ausgeschilderte Parkzeit hinaus abgestelltes Fahrzeug auf Kosten des Fahrzeughalters im Wege der Selbsthilfe abschleppen lassen.

 

 

BGH, Urteil vom 11.03.2016 – V ZR 102/15 -

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