Tierhalterhaftpflicht: Kein Versicherungsschutz bei Verletzung des mitversicherten „Tierhüters“

Versicherungsschutz im Rahmen einer Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht nicht für Haftpflichtansprüche von geschädigte Angehörige, die im Rahmen Tierhalterhaftpflichtversicherung im Hinblick auf Haftpflichtansprüche Dritter mitversichert sind.

 

 

OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 07.10.2015 – 20 U 157/15 -

Kommentar schreiben

Kommentare: 0