Bauträger: Feststellung der rügelosen Abnahme durch Indizien und Verlust von Ansprüchen mit Ausnahme des Mangelfolgeschadens

Mängelbeseitigungsansprüche nach § 634 BGB stehen dem Käufer eines zu errichtenden Hauses nicht zu, wenn er bei Abnahme Kenntnis von den Mängeln hatte. Die Kenntnis kann sich aus Indizien ergeben, denen das Gericht bei entsprechenden Beweisanträgen nachzugehen hat. Der Mangelfolgeschaden kann noch von den Käufern geltend gemacht werden.  

 

 

OLG Schleswig, Urteil vom 18.12.2015 – 1 U 125/14 -

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