WASCHANLAGE: HAFTUNG DES BETREIBERS BEI SCHADEN AM PKW DURCH DESSEN (SERIEN-) KONSTRUKTION

Ein Waschanlagenbetreiber haftet für Schäden an einem PKW, die auf dessen Konstruktion beruhen. Wenn die Waschstraße für bestimmte Fahrzeuge oder Fahrzeugtypen nicht geeignet ist, muss der Betreiber der Waschanlage die Nutzung durch solche Fahrzeuge verbieten.


OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.06.2015 – 9 U 29/14 -


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