Schadensersatz: Kein Ersatz nach der bis zu 30% übersteigenden Reparaturkosten über den Wiederbeschaffungswert bei unvollständiger Reparatur

Das Integritätsinteresse an der Wiederherstellung eines Fahrzeuges mit Kosten von bis zu 30% über den Wiederbeschaffungswert kann dann nicht geltend gemacht werden, wenn die Reparatur nicht den Vorgaben des Sachverständigen zur vollständigen und korrekten Reparatur folgt.

BGH, Urteil vom 02.06.2015 – VI ZR 387/14 -


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