Zum Zwang zur elektronischen Übermittlung einer Steuererklärung

Selbständige mit einem Gewinn von mehr als € 500,00/Jahr müssen ihre Steuererklärung zwingend elektronisch beim Finanzamt einreichen (Elster), auch wenn ein nicht zu verleugnendes Risiko für Hackerangriffe besteht.

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.07.2015 - 1 K 2204/13 -


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