Fehler bei der Wohnraumkündigung, wenn eine Alternativwohnung zur Verfügung steht

Die Eigenbedarfskündigung ist unwirksam, wenn der Vermieter es unterlässt dem Mieter eine vorhandene Alternativwohnung im gleichen Haus oder Gebäudekomplex anzubieten, die leer steht. Das Angebot muss während der Kündigungsfrist erfolgen; eine Nachholung ist nicht möglich.

LG Berlin, Urteil vom 16.04.2015 - 62 S 14/15a -


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