Werkbertrag: Ersatz des Werkunternehmers bei fehlerhafter Mängelrüge

Der Hinweis auf zu berechnende Kosten bei ergebnisloser Mängelprüfung führt zu einem konkludenten Vertragsschluss für den Fall des Fehlens des benannten Mangels mit der Folge, das der Auftraggeber die Kosten dem Unternehmer zu ersetzen hat, der auch beweisbelastet dafür wäre, dass doch ein (vom Werkunternehmer zu vertretener) Mangel vorlag.

OLG Koblenz, Hinweisbeschluss vom 04.03.2015 - 3 U 1042/14 - 


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