Mietrecht: Eigenbedarfskündigung für die besuchende Tochter


Das Bundesverfassungsgericht sieht eine Eigenbedarfskündigung als möglich und zulässig an, bei der der Vermieter weder für sich noch eine ihm nahestehende Person Wohnbedarf habe und auch nicht den Lebensmittelpunkt dorthin verlegen will, sondern die Wohnung nur dazu dienen soll, für eine Tochter, die den Vermieter häufiger besucht, eine Wohnung für diese Besuche zu haben. 


> BVerfG, Beschluss vom 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13 -

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