Subunternehmer: Ist er an ein Aufmaß des Auftraggebers des ihn beauftragenden Werkunternehmers gebunden ?

Das OLG Koblenz musste sich damit auseinandersetzen, on der Subunternehmer an ein vom Auftraggebers ( nach seiner Ansicht falsches) Aufmaß des Auftraggebers des ihm beauftragenden Werkunternehmers gebunden ist. Obwohl dieser in der Auftragsbestätigung auf dem Angebot des Subunternhemers einen Vermerk machte, wurdes dies von dem OLG verneint. Dies sei treuwidrig gewesen und er hätte, nach den Vertragsverhandlungen, nicht mit einer Akzepotanz des Subunternehmers rechne dürfen. 

OLG Koblenz vom 23.07.2013 - 3 U 812/12 -

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